Originale

Seit der Renaissance wird ein sogenannter ›Künstlerfaktor‹ als Hilfsmittel hinzugezogen, der als Multiplikator in Bezug zur Bildgröße eingesetzt wird. Die aktuell geltende Liste geht dabei von 1 (›Kunst und Bilder von Hobbykünstlern oder Anfängern‹) bis 30 (›Künstler von Weltruhm‹).
Im Euro-Raum erfolgt die Berechnung nach der Formel: Länge (L) des Gemäldes in cm plus Breite (B) in cm, mal Künstlerfaktor (KF) ergibt den Verkaufspreis (VP), also:

Für ein Bild der Größe 40 x 60 cm dürfte also eine Anfängerin lediglich 100 € in Rechnung stellen, während eine weltbekannte Künstlerin 3.000 € erwarten könnte…

Dass die Formel nur bedingt tauglich ist, merkt man spätestens daran, dass zu dem Preis vermutlich kein Picasso zu haben sein wird. Aber für regionale Künstler ist sie doch ein akzeptables Instrument zur Eingrenzung fairer und sachgerechter Preisgestaltung.

Das ›Kunst-Stück‹ für jede Künstlerin besteht nun darin, sich mit der eigenen künstlerischen Ausbildung, Erfahrung und dem eigenen Bekanntheitsgrad (regional, landesweit oder eben global) einzuordnen.

Wobei ›Bekanntheitsgrad‹ eigentlich eine einschlägige Bekanntheit meint, also eine im spezifischen Metier angesiedelte künstlerische und weniger eine allgemein-populäre oder ›fachfremde‹. … Naja, Sie wissen schon, was ich meine oder wer nicht alles »seit der Kindheit immer schon gemalt hat« … 😉

Ich selbst z. B. lebe von Kunst, Grafik und Kunstgewerbe gleichermaßen, habe eine Ausbildung als Grafikerin und zusätzlich ein Studium im Bereich Illustration mit Schwerpunkt Malerei & Zeichnung, bin in der Künstlersozialkasse und zahle Steuern auf meine Einnahmen. Außerdem kann ich auf jahrzehntelange Erfahrung in der freien und angewandten Kunst zurückblicken.

Was den Bekanntheitsgrad betrifft, kann ich (neben meiner regelmäßigen Ausstellungstätigkeit) auf nachweisliche Erwähnungen in – wie es so schön heißt – Presse, Funk & Fernsehen verweisen: Diesbezügliche Belege sind in einer hinreichenden Anzahl u. a. auch behördlich-formal nachzuweisen, bevor – wie in meinem Fall – neben dem standesamtlichen Namen auch ein offizieller Künstlername in den amtlichen Personalausweis eingetragen werden kann.

Im Gesamtpaket ergäbe sich damit in meinem Fall ein Künstlerfaktor zwischen 6 und 9.

Der ›Materialwert‹ eines Werkes spielt – jedenfalls bei Freier Kunst – kaum eine nennenswerte Rolle, auch wenn der für ein Ölgemälde höher liegen mag als eine Kohlezeichnung. Anders liegt der Fall bei Auftragskunst: Für ein bestelltes Porträt können Sie Größe und Technik im Bereich Malerei & Zeichnung frei wählen und erhalten vorab einen festen Preis. Ein bloßer ›Stundenlohn‹ kann übrigens bei kreativen Leistungen auch kein Maßstab sein, weil die Muse unsereins nicht jeden Tag küsst.

Allerdings kann ich mich natürlich von Fall zu Fall dafür entscheiden, einen Preis zu bestimmen, der unterhalb der Einstufung des Künstlerfaktors liegt – oder für Werke, die ich für besonders gelungen halte oder an denen ich selbst sehr hänge, den Preis in diesem Rahmen eher höher anzusetzen.

Vor ›Mondpreisen‹, gegen die ich mich selbst als immun verstehe, kann die genannte Formel aber potentielle Kunst-Käuferinnen und -Käufer ein wenig schützen … 😉